1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Vegan Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind unsere Reiseausschreibungen und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen vorliegen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über unsere vertraglich zugesagten Leistungen hinaus gehen oder in Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E -Mail, Internet) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, unter Verwendung der von Vegan Travel zur Verfügung gestellten Reise- u. Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch Vegan Travel zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermittelt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Vegan Travel vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber Vegan Travel erklärt.
Vegan Travel weist darauf hin, dass es erforderlich ist, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig zu bearbeiten, zu speichern und weiterzugeben.
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
- Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
- Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
- Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
- Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
- Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
- Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)
- Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
- Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung
angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 35 v. H. des Reisepreises fällig, ggf. zuzüglich Versicherungsprämie. Die Restzahlung ist etwa 45 Tage vor Reiseantritt zu leisten, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 und 8 genannten Gründen abgesagt werden kann. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diesen Buchungscode können nicht als Erfüllung angesehen werden. Gehen die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen ein, ist die Vegan Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und gemäß Ziffer 5.1 Rücktrittskosten zu berechnen. Die Reiseunterlagen werden, nach vollständiger Zahlung, 8 – 14 Tage vor Reiseantritt ausgehändigt. Bei Anmeldungen ab 45 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig. Soweit Sie sich bei der Buchung der Reise für die Zahlungsart „Kreditkarte“ entschieden haben, fällt ein kostendeckendes Transaktionsentgelt in Höhe von 1,5 % auf den Gesamtreisepreis an. Dieser Betrag wird anteilig auf Anzahlung und Restzahlung verteilt und zu den Fälligkeitsterminen eingezogen. Achtung: Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Direktinkasso abgewickelt, d.h. alle Zahlungen müssen ausschließlich direkt an Vegan Travel erfolgen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus Ihrer Reisebestätigung. Eine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro erfolgt ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko und hat insbesondere keine schuldbefreiende Wirkung, falls das Reisebüro die Zahlung nicht an Vegan Travel weiterleitet.
3. Leistungen und Prospektangaben
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Ausschreibungen – vorbehaltlich irrtümlicher Druckfehler oder offenen Kalkulationsirrtümer- bzw. in der Reisebestätigung. Die in den Broschüren enthaltenen Angaben sind für Vegan Travel bindend. Vegan Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden:
a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,
b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von Vegan Travel ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Bahn, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von Vegan Travel.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Vegan Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hinflüge auf den Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/Vormittag stattfinden. Vegan Travel verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag unentgeltlich zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Vegan Travel eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
4.2 Vegan Travel bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für Vegan Travel vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Vegan Travel:
a) bei einer auf den Sitzplatz bzw. Personen bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Personen des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, gesetzliche Mehrwertsteuer gegenüber Vegan Travel erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Vegan Travel den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v.H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Vegan Travel eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann
4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch Vegan Travel bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Vegan Travel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Vegan Travel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Vegan Travel kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Vegan Travel im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Die pauschalisierten Rücktrittsgebühren betragen für alle Fluss- und Expeditionsreisen von Vegan Travel:
bis 40 Tage vor Reisebeginn 40%
bis 30. Tag vor Reisebeginn 50%
bis 22. Tag vor Reisebeginn 60%
bis 15. Tag vor Reisebeginn 75%
bis 7. Tag vor Reisebeginn 90%
am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.
5.2 Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Reisebeginn und einer darauffolgender Neuanmeldung bleibt dem Reisenden unbenommen.
5.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Vegan Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Dem Dritten werden die anfallenden Mehrkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 20,– in Rechnung gestellt. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber Vegan Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Vegan Travel bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Ein Anspruch für den Kunden auf Erstattung des anteiligen Reisepreises entsteht hierdurch nicht.
7. Rücktritt und Kündigung durch Vegan Travel
Vegan Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Vegan Travel deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Vegan Travel verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Vegan Travel als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Vegan Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Vegan Travel verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.
9. Haftung/Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von Vegan Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Vegan Travel für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Vegan Travel aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Vegan Travel bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-und Reisegepäckversicherung empfohlen. 9.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinausgeht.
9.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen Vegan Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.4 Kommt Vegan Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Vegan Travel in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt Vegan Travel bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
9.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Bahn, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet Vegan Travel nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 9.1 bis 9.4 genannten Grundsätzen beschränkt.
10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Vegan Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Vegan Travel kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Vegan Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Vegan Travel erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Vegan Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Vegan Travel den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Vegan Travel nicht zu vertreten hat.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an Vegan Travel an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung oder den Verlust zu fordern.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Vegan Travel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montrealer Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Vegan Travel zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von Vegan Travel oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Vegan Travel oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Vegan Travel steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Vegan Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Vegan Travel beauftragt hat, es sei denn, dass Vegan Travel die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Vegan Travel bedingt sind.
14. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von Vegan Travel angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere keine Rücktrittskosten-Versicherung im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Rücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen. Gerne informieren wir sie. Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
15. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist Vegan Travel verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat Vegan Travel den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine
entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Veranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen Vegan Travel und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen Vegan Travel ist der Sitz von Vegan Travel (Münster / Westfalen). Für Klagen von Vegan Travel gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Vegan Travel maßgebend.
Vegan Travel ist Pionier im Bereich vegane Reisen. Seit 2014 veranstalten wir komplett pflanzliche Expeditionsreisen und Kreuzfahrten auf den schönsten Flüssen und Meeren Europas und der Welt, ohne die Verwendung von Schweröl. Unsere nächste Expeditionsreise führt uns im September 2023 auf den heiligen Ganges nach Indien.
Vegane Kreuzfahrten - das bedeutet für Sie: 100% Entspannung, denn alles ist 100% vegan.
Fluss- und Meergenuss für alle Sinne - und im Einklang mit sich selbst und der Umwelt sein. Kommen Sie an Bord!
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